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Impressum & AGB
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JKP - lMMOBILlEN GMBH
Office:
Herrengasse 21/3
(Eingang über Mesnergasse 1)
A-8010 Graz
Austria

Tel: +43 69911011170
Fax: +43 316 82 37 10 - 15
Bankverbindung
STMK. SPARKASSE
IBAN: AT82 2081 5000 4000 7668
BIC: STSPAT2GXXX
UID: ATU 60875725
Firmenbuchnummer: FN 205476 x
Gerichtstand: Graz
AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil unseres beiliegenden Schreibens, im Sinne des 
Maklergesetzes zwischen unserer Gesellschaft und den Adressaten dieses Schreibens als vereinbart. Soweit in den nachstehenden 
Punkten Paragraphen genannt sind, beziehen sich diese Verweisungen auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Maklergesetzes. 
2. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf (Zwischenvermietung und –Verpachtung) ist daher vorbehalten. 
3. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Information der über ein Objekt 
Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. 
4. Die Provisionspflicht entsteht und wird fällig mit Einigung (Herstellung und Willensübereinstimmung) zum Abschluss eines Vertrages über 
das von uns angebotene Objekt bzw. mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten. Dafür ist es gleichgültig, ob diese Einigung mit 
oder ohne unsere Intervention und wann sie zustande gekommen ist, sowie ob der Vertragsabschluß zu den angebotenen oder zu 
anderen Bedingungen erfolgt. 
5. Jede Bekanntgabe der von uns angebotenen Objekt bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an dritte Personen bedarf 
unserer vorherigen Zustimmung. Wird ein Vertrag 
5.1 über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit dem Adressaten unseres Angebotes, sondern mit einer Person abgeschlossen, 
welcher dieser Adressat die ihm von uns bekannt gegebene Möglichkeit zum Geschäftsabschluss bekannt gegeben hat; 
5.2 nicht mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einer anderen Person, welcher die Möglichkeit zu diesem 
Vertragsabschluß von demselben Interessenten bekannt gegeben wurde, abgeschlossen so haftet dieser Adressat unseres 
Angebotes bzw. unserer Namhaftmachung für die uns hierdurch entgangene Provision (§ 15 Abs 1 Z 3), soweit dies in unseren 
schriftlichen Vereinbarungen enthalten ist. 
6. Ebenso haftet der Adressat – soweit dies in unseren schriftlichen Vereinbarungen enthalten ist - für die tarifmäßige Provision. 
6.1 wenn der Vertragsabschluß wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Adressat entgegen dem bisherigen 
Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund 
unterlässt (§ 15 Abs 1 Z 1); 
6.2 wenn der Vertragsabschluß nicht mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten erfolgt, sondern zu gleichen Bedingungen mit 
einer Person zustande kommt, die den Vertrag anstelle des von uns namhaft gemachten Interessenten in der Ausübung eines ihr 
zustehenden gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufs-, Wiederkaufs - oder Eintrittsrechtes abschließt (§ 15 Abs 1 Z 4); 
6.3 wenn und soweit ein erster Vertrag in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang (innerhalb von 3 Jahren) durch einen oder 
mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird. 
7. Ebenso schuldet der Adressat für die tarifmäßige Provision, wenn mit dem von uns vermittelten Interessenten ein anderes als ein 
zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäftes in unseren Tätigkeitsbereich fällt (§ 15 Abs 1 Z 2). 
Der uns gemäß § 6 Abs 3 im Falle des Abschlusses eines zweckgleichwertigen Geschäftes jedenfalls zustehende Provisionsanspruch bleibt 
durch diese Regelung unberührt. 
8. Wir vereinbaren im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages die Bezahlung eines Betrages in Höhe der vereinbarten Provision für den Fall, 
daß 
8.1 der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund aufgelöst wird; 
8.2 das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen von unserem 
Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist oder 
8.3 das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom 
Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist. 
8.4 Alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten sind an uns zu verweisen. 
9. Ist dem Empfänger ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, 
andernfalls gilt die Anbotstellung als anerkannt. 
10. Wir behalten uns vor, zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes nach unserer Wahl die Dienste einer anderen 
befugten Maklerfirma in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint, daraus 
entstehen weder dem Auftraggeber noch dem diesem zugeführten Interessenten irgendwelche Mehrkosten. 
11. Ist unser Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und gibt er eine Vertragserklärung, die auf den Erwerb 
eines Bestandrechtes, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechtes oder des Eigentums an einer Wohnung, an einem 
Einfamilienhaus oder an einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, am selben Tag ab, an dem er das 
Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt hat, so kann er von seiner Vertragserklärung zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des 
dringenden Wohnbedürfnisses des Auftraggebers oder eines nahen Angehörigen diesen soll. Der Rücktritt kann binnen einer Woche nach 
der Vertragserklärung des Auftraggebers erklärt werden. Wird die Rücktrittserklärung an uns gerichtet, so gilt der Rücktritt auch für einen 
im Zuge der Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag. Die Wochenfrist beginnt erst zu laufen, sobald der Auftraggeber eine 
Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt 
jedoch spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. 
12. Der Adressat unseres beiliegenden Schreibens kann gemäß § 3 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl Nr. 140/1979, von seinem Auftrag 
bzw. von der Annahme unseres Angebotes binnen einer Wochen nach Empfang des beiliegenden Schreibens zurücktreten. Dieser 
Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform: hierfür genügt ein entsprechender Vermerk auf dem allfällig beigelegten 
Gegenbrief zu unserem Schreiben. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Auftrag uns in unserem Büro erteilt oder wenn die 
Geschäftsverbindung mit uns vom Adressaten des beiliegenden Schreibens selbst angebahnt wurde. 
13. Unsere Ersatzpflicht für alle Personen- und Sachschäden, die dem Adressaten oder Interessenten im Rahmen der Besichtigung eines von 
uns angebotenen Objektes, insbesondere auch einer Baustelle, entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Dies gilt 
unabhängig davon, ob die Pflicht zur Erhaltung des Objektes oder die durchgeführten Bauarbeiten von uns, über unseren Auftrag oder 
von Dritten oder über deren Auftrag durchgeführt werden. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für Dritte, insbesondere für jene Personen, 
die mit Willen des Adressaten oder Interessenten an der Besichtigung teilnehmen. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich, wenn der 
Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unseres Erfüllungsgehilfen beruht, der den Adressaten oder 
Interessenten mit unserem Einverständnis in das Objekt führt. 
14. Bei Zahlungsverzug gelten 1% Verzugszinsen pro angefangenem Monat als vereinbart. Mahnungen sind kostenpflichtig. 
15. Die Aufnahme von schriftlichem oder persönlichem Geschäftsverkehr bedeutet Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen. 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz.
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